AI Act: Kennzeichnungspflicht ab 2. August in Kraft
Durchsetzung startet am 2. August, mehr als 180 Organisationen haben den Code of Practice unterzeichnet.
Symbolbild, KI-generiert.
Ab 2. August 2026 setzen EU-Kommission und nationale Behörden die AI-Act-Transparenzpflichten durch. Chatbots müssen offenlegen, dass Nutzer:innen mit KI interagieren, Deepfakes und KI-Inhalte brauchen maschinenlesbare Markierungen. Mehr als 180 Organisationen haben den Code of Practice zur Transparenz unterzeichnet.
Die Belege
- Ab 2. August 2026: Durchsetzung durch AI Office und nationale Behörden.
- Chatbots müssen offenlegen, dass keine menschliche Interaktion vorliegt.
- Deepfakes und KI-generierte Inhalte benötigen maschinenlesbare Markierungen.
- Mehr als 180 Organisationen haben den Code of Practice zur Transparenz unterzeichnet.
Der Zusammenhang
Die Regeln betreffen interaktive KI-Systeme, die Nutzer:innen täuschen könnten, sowie jede Form von KI-generiertem oder verändertem Bild-, Video- und Audiomaterial. Der Code of Practice zur Transparenz von KI-generierten Inhalten operationalisiert diese Regeln; die EU-Kommission hat dazu eine erste Liste von mehr als 180 Unterzeichnern veröffentlicht.
Warum das zählt
Unternehmen mit Chatbots, Kundenservice-Bots oder Content-Generierung müssen Kennzeichnung und Markierungen bis zum Stichtag 2. August umgesetzt haben. Verantwortlich sind meist Produkt- und Compliance-Teams, die Nachweise für Behörden bereithalten sollten.
Die Durchsetzung beginnt am 2. August, viele Unternehmen dürften Nachholbedarf haben.
Bestehende Chatbots und Content-Tools auf Kennzeichnungspflicht prüfen und Beitritt zum Code of Practice der EU-Kommission klären.
Was diese Meldung nicht belegt: Sanktionshöhen, Kontrollintensität und betroffene Fallzahlen sind nicht bekannt; ob die Durchsetzung zum Stichtag tatsächlich begonnen hat, bestätigt die Quelle nicht.
Text KI-erstellt und am 15.08.2026 automatisch von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft, ohne Einzelfreigabe durch einen Menschen. Redaktionell verantwortlich: Ali Reza Karwandian. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze