AI Act: Kennzeichnungspflicht ab 2. August in Kraft
Durchsetzung startet am 2. August, mehr als 180 Organisationen haben den Code of Practice unterzeichnet.
Symbolbild, KI-generiert.
Ab 2. August 2026 setzen EU-Kommission und nationale Behörden die AI-Act-Transparenzpflichten durch. Chatbots müssen offenlegen, dass Nutzer:innen mit KI interagieren, Deepfakes und KI-Inhalte brauchen maschinenlesbare Markierungen. Mehr als 180 Organisationen haben den Code of Practice zur Transparenz unterzeichnet.
Die Belege
- Ab 2. August 2026: Durchsetzung durch AI Office und nationale Behörden.
- Chatbots müssen offenlegen, dass keine menschliche Interaktion vorliegt.
- Deepfakes und KI-generierte Inhalte benötigen maschinenlesbare Markierungen.
- Mehr als 180 Organisationen haben den Code of Practice zur Transparenz unterzeichnet.
Der Zusammenhang
Die Regeln betreffen interaktive KI-Systeme, die Nutzer:innen täuschen könnten, sowie jede Form von KI-generiertem oder verändertem Bild-, Video- und Audiomaterial. Der Code of Practice zur Transparenz von KI-generierten Inhalten operationalisiert diese Regeln; die EU-Kommission hat dazu eine erste Liste von mehr als 180 Unterzeichnern veröffentlicht.
Warum das zählt
Unternehmen mit Chatbots, Kundenservice-Bots oder Content-Generierung müssen Kennzeichnung und Markierungen bis zum Stichtag 2. August umgesetzt haben. Verantwortlich sind meist Produkt- und Compliance-Teams, die Nachweise für Behörden bereithalten sollten.
Die Durchsetzung beginnt am 2. August, viele Unternehmen dürften Nachholbedarf haben. Unklar bleibt aus dem Material, wie streng und mit welchen Sanktionen die Behörden tatsächlich vorgehen.
Bestehende Chatbots und Content-Tools auf Kennzeichnungspflicht prüfen und Beitritt zum Code of Practice der EU-Kommission klären.
Was diese Meldung nicht belegt: Keine Angaben zu Sanktionshöhen, Kontrollintensität oder betroffenen Fallzahlen im Material; ob die Durchsetzung zum Stichtag tatsächlich begonnen hat, bestätigt die Quelle nicht.
Text KI-gestützt erstellt und am 15.08.2026 im Zwei-Instanzen-Verfahren gegen die erfassten Radar-Rohdaten geprüft. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze