Ein Drittel der Webseiten enthält KI-Texte
Kommerzielle Seiten setzen zehnmal häufiger auf maschinelle Texte als Behörden.
Symbolbild, KI-generiert.
Laut einer Untersuchung des Pew Research Center von rund 500.000 englischsprachigen Webseiten enthält über ein Drittel aller seit dem ChatGPT-Release veröffentlichten Seiten Spuren maschineller Texterstellung. Kommerzielle .com-Domains sind zehnmal stärker betroffen als Bildungs- oder Behördenseiten.
Die Belege
- Untersuchte Stichprobe: rund 500.000 englischsprachige Webseiten.
- Über ein Drittel der seit ChatGPT-Release veröffentlichten Seiten zeigt KI-Textspuren.
- Kommerzielle .com-Domains zehnmal stärker betroffen als Bildungs- oder Behördenseiten.
Der Zusammenhang
Die Studie des Pew Research Center, über die The Decoder berichtet, wertet Webseiten nach Anzeichen maschineller Texterstellung seit dem Launch von ChatGPT aus. Der Vergleich zwischen Domain-Typen zeigt, dass kommerzielle Anbieter KI-Texte deutlich häufiger einsetzen als öffentliche Institutionen. Zu Ursachen oder einer Aufschlüsselung innerhalb der kommerziellen Domains liefert der Bericht keine weiteren Angaben.
Warum das zählt
Für Marketing- und Content-Abteilungen wird die Unterscheidbarkeit zwischen menschlich und maschinell erstellten Inhalten zu einem Wettbewerbs- und Vertrauensfaktor. Wer eigene Inhalte kennzeichnet oder gezielt auf menschliche Autorenschaft setzt, kann sich davon abgrenzen.
Ein Anteil von einem Drittel deutet auf eine strukturelle Verschiebung der Webinhalte hin, nicht auf einen kurzfristigen Trend. Unterschätzt wird oft, wie stark dies Auffindbarkeit und Glaubwürdigkeit eigener Inhalte in Suchmaschinen und KI-Antworten beeinflusst.
Prüfen Sie in einem internen Audit, welcher Anteil Ihrer Web-Inhalte KI-generiert ist, und legen Sie eine Kennzeichnungs- oder Qualitätsrichtlinie fest.
Was diese Meldung nicht belegt: Die Studie bezieht sich nur auf englischsprachige Webseiten, Angaben zu deutschsprachigen Inhalten oder zur Erkennungsmethodik fehlen im Bericht.
Text KI-gestützt erstellt und am 25.08.2026 im Zwei-Instanzen-Verfahren gegen die erfassten Radar-Rohdaten geprüft. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze