EU lässt DSA-Nutzererlebnis auf Marktplätzen prüfen
Eine Studie mit 400.000 Euro Budget prüft, wie Nutzer:innen DSA-Pflichtfunktionen auf Marktplätzen nutzen.
Symbolbild, KI-generiert.
Die EU-Kommission schreibt eine achtmonatige Studie zum Nutzer:innen-Verhalten auf als VLOM designierten Online-Marktplätzen aus, mit einem Höchstbudget von 400.000 Euro. Die Ausschreibung läuft vom 17. August bis zum 23. September 2026 und untersucht Artikel 16, 30(7) und 31 der DSA.
Die Belege
- Ausschreibung: Öffnung 17. August 2026, Closing 23. September 2026.
- Vertragslaufzeit 8 Monate, Höchstwert 400.000 Euro.
- Untersucht werden Artikel 16 (Melde- und Abhilfeverfahren), Artikel 30(7) (Händlerinformationen) und Artikel 31 (Compliance by Design).
- Ergebnisse werden pro Plattform dargestellt, nicht für Plattform-Vergleiche oder Rankings gedacht.
Der Zusammenhang
Die Studie ist empirisch angelegt und soll Beobachtungsdaten zum tatsächlichen Nutzer:innen-Verhalten liefern, keine rechtliche Bewertung oder Compliance-Feststellung, die laut Ausschreibung ausschließlich bei der EU-Kommission verbleibt. Zielgruppe sind Organisationen mit Expertise in Nutzer:innen-Erfahrung, quantitativer und gemischter Methodenforschung sowie Datenanalyse. Betrachtet werden als Very Large Online Marketplaces designierte Plattformen.
Warum das zählt
Betreiber:innen von als VLOM designierten Online-Marktplätzen sollten ihre Umsetzung von Melde-, Händlerinformations- und Compliance-by-Design-Mechanismen überprüfen, da die Studie diese Funktionen empirisch untersucht. Legal- und Compliance-Teams können die Ausschreibung als Hinweis auf kommende Prüfpunkte lesen.
Die Studie erhebt ausdrücklich keine Compliance-Bewertung, kann aber als Vorstufe für spätere Durchsetzungsschwerpunkte dienen. Unterschätzt wird oft, dass die EU-Kommission mit solchen Ausschreibungen gezielt Evidenz für künftige Verfahren aufbaut.
Für Plattformbetreiber:innen und E-Commerce-Unternehmen: DSA-Compliance-Design zu Artikel 16, 30(7) und 31 vor dem 23. September 2026 überprüfen.
Was diese Meldung nicht belegt: Primärquelle nennt keine konkreten Plattformnamen, die Teil der Studie sind.
Text KI-gestützt erstellt und am 09.09.2026 im Zwei-Instanzen-Verfahren gegen die erfassten Radar-Rohdaten geprüft. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze