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REGULIERUNG Relevanz 9/10

EU-Kommission bringt KIDS Act als Vorschlag auf den Weg

Eine einheitliche Altersgrenze von 15 Jahren soll künftig nationale Regeln EU-weit ersetzen.

KI-erstellt, automatisch gegengeprüftFreitag, 02.10.2026 · Ausgabe Nr. 60 · 1 Min. LesezeitSo entsteht AI-Insight

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Symbolbild: EU-Kommission bringt KIDS Act als Vorschlag auf den Weg

Symbolbild, KI-generiert.

Die Europäische Kommission hat den KIDS Act vorgeschlagen, der Kinder unter 15 Jahren EU-weit vor riskanten digitalen Diensten und KI-Systemen schützen soll. Der Vorschlag verbietet die eigenständige Kontoerstellung auf bestimmten sozialen Netzwerken und Video-Plattformen für diese Altersgruppe.

Die Belege

Der Zusammenhang

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt auf besseren Schutz Minderjähriger vor riskanten Online-Diensten und KI-Systemen ab. Er sieht vor, dass Kinder unter 15 Jahren auf bestimmten sozialen Netzwerken und Video-Plattformen keine eigenständigen Accounts mehr anlegen können, und ersetzt damit unterschiedliche nationale Altersgrenzen durch eine einheitliche EU-Regel.

Warum das zählt

Anbieter sozialer Netzwerke, Video-Plattformen und KI-gestützter Dienste mit Minderjährigen als Zielgruppe müssen Altersverifikation und Kontoerstellung EU-weit anpassen. Betroffen sind insbesondere Produkt- und Compliance-Teams.

EINORDNUNG

Die Vereinheitlichung der Altersgrenze schafft Rechtssicherheit, bedeutet aber technischen Mehraufwand für Altersverifikation. Der Vorschlag muss noch das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er verbindlich wird.

Nächster Schritt

Beauftragen Sie die Rechtsabteilung mit einer Gap-Analyse, welche Plattformen und KI-Systeme im Unternehmen von der Altersgrenze von 15 Jahren betroffen sind.

Was diese Meldung nicht belegt: Zeitpunkt des Inkrafttretens und weiterer Verlauf im Gesetzgebungsverfahren sind nicht genannt, der Text bezeichnet das Vorhaben durchgehend als Vorschlag.

Originalquelle: EU Digital Strategy ↗ · Erfasst 02.10., 00:17 Uhr KI-formuliert, von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft
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Text KI-erstellt und am 02.10.2026 automatisch von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft, ohne Einzelfreigabe durch einen Menschen. Redaktionell verantwortlich: Ali Reza Karwandian. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze