EU-Kommission bringt KIDS Act als Vorschlag auf den Weg
Eine einheitliche Altersgrenze von 15 Jahren soll künftig nationale Regeln EU-weit ersetzen.
Gegenprüfung dieser Ausgabe: 4 Karten vor der Veröffentlichung korrigiert. Wie die Gegenprüfung arbeitet
Symbolbild, KI-generiert.
Die Europäische Kommission hat den KIDS Act vorgeschlagen, der Kinder unter 15 Jahren EU-weit vor riskanten digitalen Diensten und KI-Systemen schützen soll. Der Vorschlag verbietet die eigenständige Kontoerstellung auf bestimmten sozialen Netzwerken und Video-Plattformen für diese Altersgruppe.
Die Belege
- Kinder unter 15 Jahren dürfen auf betroffenen Plattformen keine eigenständigen Accounts mehr anlegen.
- Der Vorschlag harmonisiert bislang unterschiedliche nationale Altersregeln EU-weit.
- Gilt für soziale Netzwerke, Video-Sharing-Plattformen und KI-Systeme.
- Von der Kommission als Vorschlag angenommen am 17. September 2026.
Der Zusammenhang
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt auf besseren Schutz Minderjähriger vor riskanten Online-Diensten und KI-Systemen ab. Er sieht vor, dass Kinder unter 15 Jahren auf bestimmten sozialen Netzwerken und Video-Plattformen keine eigenständigen Accounts mehr anlegen können, und ersetzt damit unterschiedliche nationale Altersgrenzen durch eine einheitliche EU-Regel.
Warum das zählt
Anbieter sozialer Netzwerke, Video-Plattformen und KI-gestützter Dienste mit Minderjährigen als Zielgruppe müssen Altersverifikation und Kontoerstellung EU-weit anpassen. Betroffen sind insbesondere Produkt- und Compliance-Teams.
Die Vereinheitlichung der Altersgrenze schafft Rechtssicherheit, bedeutet aber technischen Mehraufwand für Altersverifikation. Der Vorschlag muss noch das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor er verbindlich wird.
Beauftragen Sie die Rechtsabteilung mit einer Gap-Analyse, welche Plattformen und KI-Systeme im Unternehmen von der Altersgrenze von 15 Jahren betroffen sind.
Was diese Meldung nicht belegt: Zeitpunkt des Inkrafttretens und weiterer Verlauf im Gesetzgebungsverfahren sind nicht genannt, der Text bezeichnet das Vorhaben durchgehend als Vorschlag.
Text KI-erstellt und am 02.10.2026 automatisch von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft, ohne Einzelfreigabe durch einen Menschen. Redaktionell verantwortlich: Ali Reza Karwandian. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze