Datenschützer fordern Verbot von Geldwäsche-Profiling
Automatisierte Risikoscores geraten zwischen Aufsicht und Grundrechte.
Gegenprüfung dieser Ausgabe: 3 Karten vor der Veröffentlichung korrigiert. Wie die Gegenprüfung arbeitet
Symbolbild, KI-generiert.
Die Organisation Privacy First kritisiert laut Heise die AMLA-Leitlinien zur automatisierten Geldwäscheüberwachung als Eingriff in Grundrechte. Sie fordert ein Verbot automatisierter Risikoprofile.
Die Belege
- Privacy First kritisiert AMLA-Leitlinien zur automatisierten Geldwäscheüberwachung
- Die Organisation sieht darin einen Eingriff in Grundrechte
- Gefordert wird ein Verbot von automatisierten Risikoprofilen
Der Zusammenhang
Die Kritik richtet sich gegen Leitlinien der AMLA, die automatisierte Verfahren zur Überwachung von Geldwäscheverdacht regeln sollen. Privacy First verlangt laut Heise, auf automatisierte Risikoprofile grundsätzlich zu verzichten.
Warum das zählt
Für Compliance-Abteilungen in Banken und Fintechs, die automatisierte Scoring-Verfahren zur Geldwäscheprävention einsetzen, steigt der Prüfdruck auf diese Systeme. Betroffen sind Prozesse, die Kund:innen ohne manuelle Prüfung automatisiert als risikobehaftet einstufen.
Die Forderung nach einem Verbot ist weitreichend, trifft aber einen wunden Punkt: automatisierte Scoring-Systeme sind schwer erklärbar und schwer anfechtbar. Wie die AMLA reagiert, ist offen.
Bestehende Scoring- und Profiling-Verfahren auf Vereinbarkeit mit DSGVO und AI Act prüfen.
Was diese Meldung nicht belegt: Keine Angaben zum Entscheidungsstand der AMLA oder zu einem Zeitplan für die Leitlinien.
Text KI-erstellt und am 17.10.2026 automatisch von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft, ohne Einzelfreigabe durch einen Menschen. Redaktionell verantwortlich: Ali Reza Karwandian. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze