Meta entfernt umstrittene AGB-Formulierungen
Gestrichene AGB-Sätze sollen nichts an der Praxis ändern, sagt Meta.
Gegenprüfung dieser Ausgabe: 2 Karten vor der Veröffentlichung korrigiert. Wie die Gegenprüfung arbeitet
Symbolbild, KI-generiert.
Meta hat laut TechCrunch AI Passagen in seinen Nutzungsbedingungen entfernt, die Bedenken zu Web-Scraping und KI-Training ausgelöst hatten. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass sich die Crawling-Praxis dadurch nicht ändert.
Die Belege
- Meta entfernte Passagen in den Nutzungsbedingungen zu Web-Scraping und KI-Training
- Die gestrichenen Formulierungen hatten zuvor Bedenken bei Beobachter:innen ausgelöst
- Ein Meta-Sprecher erklärte laut TechCrunch AI, die Crawling-Praxis ändere sich dadurch nicht
Warum das zählt
Für Unternehmen, die eigene Inhalte vor KI-Training schützen wollen, verdeutlicht der Fall, dass Formulierungen in Nutzungsbedingungen von Plattformen regelmäßig geprüft werden sollten, auch wenn sich die tatsächliche Praxis laut Anbieter nicht ändert.
Die Änderung wirkt wie eine Reaktion auf öffentliche Kritik, ohne dass sich an der zugrunde liegenden Praxis etwas ändert. Für Rechts- und Compliance-Abteilungen bleibt entscheidend, was Meta tatsächlich crawlt, nicht der Wortlaut der Klausel.
Aktuelle Nutzungsbedingungen von Meta und anderen Plattformen auf Klauseln zu Datennutzung für KI-Training prüfen.
Was diese Meldung nicht belegt: Welche konkreten Formulierungen gestrichen wurden und seit wann die neue Fassung gilt, ist nicht benannt.
Text KI-erstellt und am 18.10.2026 automatisch von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft, ohne Einzelfreigabe durch einen Menschen. Redaktionell verantwortlich: Ali Reza Karwandian. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze