Landgericht Aachen bestätigt Google-Haftung für KI-Fehler
Ein Vergleich im Münchner Verfahren schützt Google nicht vor derselben Haftungslogik in Aachen.
Gegenprüfung dieser Ausgabe: 4 Karten vor der Veröffentlichung korrigiert. Wie die Gegenprüfung arbeitet
Symbolbild, KI-generiert.
Das Landgericht Aachen macht Google laut The Decoder für eine KI-generierte Falschaussage haftbar und folgt damit der Begründung des Münchner Urteils. Google hatte versucht, das Verfahren per Berufung zu kippen, lenkte dann aber in einen Vergleich ein. Die Taktik ging nicht auf, denn Googles KI hatte einem Arzt Straftaten zugeschrieben, die einen anderen Mann betrafen.
Die Belege
- Google legte im Münchner Verfahren Berufung ein und einigte sich dann auf einen Vergleich.
- Das Landgericht Aachen nutzt dieselbe Haftungsbegründung wie das Münchner Gericht.
- Googles KI schrieb einem Arzt Straftaten zu, die tatsächlich einen anderen Mann betrafen.
Der Zusammenhang
Das Münchner Urteil hatte Google bereits zuvor für KI-generierte Falschaussagen haftbar gemacht. Die Berufung dagegen endete in einem stillen Vergleich, mit dem Google eine Präzedenzwirkung vermeiden wollte. Mit der Aachener Entscheidung bestätigt nun ein zweites deutsches Gericht dieselbe Haftungslogik für KI-Ausgaben.
Warum das zählt
Unternehmen, die KI-Texte wie Suchzusammenfassungen oder Chat-Antworten veröffentlichen, müssen mit eigener Haftung für falsche Tatsachenbehauptungen rechnen. Betroffen sind insbesondere Rechts- und Kommunikationsabteilungen, die Freigabeprozesse für KI-Ausgaben verantworten.
Die Entscheidung zeigt, dass sich Haftungsrisiken für KI-Anbieter nicht durch einzelne Vergleiche eindämmen lassen. Unterschätzt wird oft, dass auch Unternehmen, die fremde KI-Dienste nur einbinden, über Prüfpflichten mitbetroffen sein können.
Prüfprozesse für KI-generierte Inhalte mit externer Wirkung einführen und Haftungsfragen juristisch bewerten lassen.
Was diese Meldung nicht belegt: Ob weitere deutsche Gerichte dieser Linie folgen oder Google erneut Rechtsmittel einlegt, ist nicht belegt.
Text KI-erstellt und am 19.10.2026 automatisch von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft, ohne Einzelfreigabe durch einen Menschen. Redaktionell verantwortlich: Ali Reza Karwandian. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze