EU-Kommission eröffnet DSA-Verfahren gegen Booking.com
Betrugsschutz und Werbekennzeichnung stehen bei Booking.com auf dem Prüfstand.
Gegenprüfung dieser Ausgabe: 1 Karte vor der Veröffentlichung korrigiert. Wie die Gegenprüfung arbeitet
Symbolbild, KI-generiert.
Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren gegen Booking.com nach dem Digital Services Act eröffnet. Geprüft werden Betrugsinserate, Phishing über Buchungsdaten und nicht gekennzeichnete bezahlte Rankings.
Die Belege
- Verfahren eröffnet am 21. Oktober 2026
- Prüfung betrifft betrügerische und nicht konforme Inserate auf Booking.com
- Prüfung betrifft Phishing-Betrug über Reservierungs- und Gastdaten
- Prüfung betrifft bezahlte Rankings ohne klare Werbekennzeichnung
Der Zusammenhang
Die Kommission wirft Booking.com vor, Risiken rund um betrügerische Inserate und Phishing-Betrug über Reservierungs- und Gastdaten nicht ausreichend bewertet oder gemindert zu haben. Zusätzlich geht es um die Transparenzpflicht, wonach bezahlte Platzierungen in Suchergebnissen klar als Werbung gekennzeichnet sein müssen.
Warum das zählt
Für Unternehmen mit eigenen Marktplätzen oder Buchungsportalen zeigt das Verfahren konkrete Prüfkriterien der DSA-Aufsicht auf. Kennzeichnungspflichten für bezahlte Rankings und Schutz vor Phishing werden zum Prüfmaßstab.
Das Verfahren macht deutlich, dass die EU-Kommission DSA-Pflichten nicht nur bei Inhaltsmoderation, sondern auch bei kommerzieller Transparenz konsequent durchsetzt. Für andere sehr große Plattformen ist das ein Präzedenzfall mit Signalwirkung.
Eigene Kennzeichnung bezahlter Platzierungen und Schutzmaßnahmen gegen Betrugsinserate und Phishing anhand der genannten Prüfkriterien gegenchecken.
Was diese Meldung nicht belegt: Ausgang des Verfahrens, mögliche Sanktionen und Zeitplan werden nicht genannt.
Text KI-erstellt und am 22.10.2026 automatisch von einer zweiten KI-Instanz gegen den erfassten Quelltext geprüft, ohne Einzelfreigabe durch einen Menschen. Redaktionell verantwortlich: Ali Reza Karwandian. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze