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REGULIERUNG Relevanz 10/10

AI Act: EU-Kommission beginnt Durchsetzung

Ab 2. August gelten Kennzeichnungspflichten für Chatbots und Deepfakes verbindlich in der EU.

AI-Insight-Redaktion des SEMINAR-INSTITUT · Samstag, 22.08.2026 · Ausgabe Nr. 39 · 1 Min. Lesezeit

Symbolbild: AI Act: EU-Kommission beginnt Durchsetzung

Symbolbild, KI-generiert.

Seit 2. August 2026 setzt die EU-Kommission gemeinsam mit dem AI Office und nationalen Behörden die Transparenzpflichten des AI Act durch. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und KI-generierte Inhalte brauchen maschinenlesbare Kennzeichnung. Mehr als 180 Organisationen haben den zugehörigen Code of Practice bereits unterzeichnet.

Die Belege

Der Zusammenhang

Die Regeln gelten für interaktive KI-Systeme sowie für Anbieter, die Inhalte KI-generiert verändern. Sie sollen Täuschung und Manipulation reduzieren und Unternehmen zugleich klare Nachweispflichten geben. Der veröffentlichte Code of Practice operationalisiert die Transparenzpflichten für die Praxis.

Wir berichteten

Diese Ausgabe griff die Kennzeichnungspflicht ab 2. August bereits am 15. August auf, nun bestätigt die Kommission den Start der Durchsetzung.

Warum das zählt

Für Unternehmen mit Chatbots, Marketing-Content oder synthetischen Medien in der EU wird Kennzeichnung ab sofort zur Pflicht. Compliance- und Kommunikationsabteilungen müssen Kennzeichnungslogik in Produkte und Prozesse einbauen.

EINORDNUNG DER REDAKTION

Die Durchsetzung beginnt sofort und betrifft laufende Systeme, nicht nur neue Produkte. Unterschätzt wird häufig der Aufwand für maschinenlesbare Kennzeichnung bestehender Content-Pipelines.

Nächster Schritt

Compliance-Team beauftragen, alle KI-Systeme mit Nutzerkontakt auf Kennzeichnungspflicht zu prüfen und Lücken zeitnah zu schließen.

Was diese Meldung nicht belegt: Keine Angaben zu Sanktionshöhen oder ersten Prüfungen der Aufsichtsbehörden im Material.

Originalquelle: EU Digital Strategy ↗ · Erfasst 22.08., 10:17 Uhr Eigenständig formuliert, gegen die erfassten Radar-Rohdaten geprüft
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Text KI-gestützt erstellt und am 22.08.2026 im Zwei-Instanzen-Verfahren gegen die erfassten Radar-Rohdaten geprüft. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze