AI Act: EU-Kommission beginnt Durchsetzung
Ab 2. August gelten Kennzeichnungspflichten für Chatbots und Deepfakes verbindlich in der EU.
Symbolbild, KI-generiert.
Seit 2. August 2026 setzt die EU-Kommission gemeinsam mit dem AI Office und nationalen Behörden die Transparenzpflichten des AI Act durch. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes und KI-generierte Inhalte brauchen maschinenlesbare Kennzeichnung. Mehr als 180 Organisationen haben den zugehörigen Code of Practice bereits unterzeichnet.
Die Belege
- Ab 2. August 2026: Chatbots müssen Nutzer:innen informieren, dass sie mit KI interagieren.
- Deepfakes aus Bild, Video oder Audio müssen gekennzeichnet werden.
- KI-generierte Inhalte benötigen maschinenlesbare Markierungen.
- Mehr als 180 Organisationen haben den Code of Practice zur Transparenz von KI-Inhalten unterzeichnet.
- EU-Kommission stellt Beschwerdetool, Whistleblower-Tool und Meldekanal für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen bereit.
Der Zusammenhang
Die Regeln gelten für interaktive KI-Systeme sowie für Anbieter, die Inhalte KI-generiert verändern. Sie sollen Täuschung und Manipulation reduzieren und Unternehmen zugleich klare Nachweispflichten geben. Der veröffentlichte Code of Practice operationalisiert die Transparenzpflichten für die Praxis.
Warum das zählt
Für Unternehmen mit Chatbots, Marketing-Content oder synthetischen Medien in der EU wird Kennzeichnung ab sofort zur Pflicht. Compliance- und Kommunikationsabteilungen müssen Kennzeichnungslogik in Produkte und Prozesse einbauen.
Die Durchsetzung beginnt sofort und betrifft laufende Systeme, nicht nur neue Produkte. Unterschätzt wird häufig der Aufwand für maschinenlesbare Kennzeichnung bestehender Content-Pipelines.
Compliance-Team beauftragen, alle KI-Systeme mit Nutzerkontakt auf Kennzeichnungspflicht zu prüfen und Lücken zeitnah zu schließen.
Was diese Meldung nicht belegt: Keine Angaben zu Sanktionshöhen oder ersten Prüfungen der Aufsichtsbehörden im Material.
Text KI-gestützt erstellt und am 22.08.2026 im Zwei-Instanzen-Verfahren gegen die erfassten Radar-Rohdaten geprüft. Fehler gefunden? Korrektur melden · Unsere Grundsätze